LSG "Ohre und Elbniederung"
Das Landschaftsschutzgebiet der Ohre und Elbniederung betrifft vor allem die Gewässer rund um Glindenberg, Wolmirstedt und Heinrichsberg. Ein Anfahren der betroffenen Gewässer ist dabei nur mit einer gültigen Fahrgenehmigung möglich und dann auch nur zum direkten Anfahren. Das bedeutet man darf nur gekennzeichnete Straßen verwenden. Bei Verstoß gelten hohe Strafen.
Betroffene Gewässer :
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Großer Kiesbagger bei Wolmirstedt
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Elbe
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Döbberitz bei Glindenberg
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Kläne und Steinkolk
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Ohre bei Vahldorf
Natura 2000
Was ist Natura 2000? :
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete und setzt sich aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten zusammen. Das Ziel von Natura 2000 ist es, innerhalb der europäischen Union einen günstigen Erhaltungszustand von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Ausweisung besonderer Schutzgebiete.
Was sind die Grundlagen für Natura 2000? :
Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bilden die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000. In ihren Anhängen sind die natürlichen Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die europaweit geschützt werden sollen. Nach Überführung der Richtlinien in nationales
Recht bilden für Sachsen-Anhalt vornehmlich das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die weiteren rechtlichen Grundlagen.
Wie betrifft uns Angler Natura 2000? :
Die sogenannten Schutzzonen, wie zum Beispiel der Rogätzer Hang, dürfen nur mit einer gültigen Fahrgenehmigung angefahren werden. Fehlt diese Genehmigung, dürfte man nur auf öffentliche Straßen fahren und vorallem Abseits dieser Straßen ist das Fahren in den Gebieten strengstens verboten. Dazu kommt noch, dass man weder Grillen noch Campen darf und auch die Benutzung von Reußen oder Stellnetzen ist untersagt.
Weitere Infos gibt es auf der Website oder unten im Begleitheft.